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Korruption – neues Recht neue Sorgen?

Das war der Titel einer Veranstaltung der EIZ Vortragsreihe am Mittag die ich am vergangenen Freitag besuchte. Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Flavio Romerio, führte in das neue Recht ein (in Kraft getreten am 01.07.2016), beleuchtete die spärliche Gerichtspraxis dazu und zeigte mit drei anschaulichen Fällen, wie man sich nach diesem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs strafbar machen kann oder auch nicht. Der Kollege erwies sich dabei als ausgezeichneter Experte auf dem Gebiet. Er vermittelte uns Teilnehmenden dieses Thema souverän, mit analytischem Sachverstand und treffendem Humor. Die anschliessende lebhafte Diskussion zeigte, dass diese neue Entwicklung ein Spannungsfeld öffnet zur bisherigen oder immer noch herrschenden Denk- und Verhaltens-Kultur draussen in unserer Wirtschaft.

 

Der wesentliche Aspekt der Prävention fand wenig Platz im Vortrag von Kollege Romerio. Kein Wunder, denn als juristischer Experte für die Auslegung und Anwendung der Gesetze fokussiert er sich auf den Einzelfall und die korrekte Auslegung des Tatbestandes. Viel wichtiger ist jedoch für Sie als Unternehmer oder Unternehmerin, im Voraus zu wissen, was Sie tun können um Bestechungsfälle nach dieser neuen Bestimmung zu verhindern.

 

Da komme ich ins Spiel. Mit meiner Expertise fokussiere ich auf effiziente, wirksame Massnahmen zur Verhinderung von Korruptionsfällen in Ihrem Unternehmen. Das sind auf Ihre Geschäftstätigkeit und die Risiken zugeschnittene Massnahmen wie Informationsquellen (z.B. Intranet-Präsenz, Check-Listen, Do’s & dont’s, Schulung etc.) eine Strategie oder ein Programm zum Thema und die richtigen Kontroll- und Berichtsprozesse. Kurz, alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren zur Verhinderung von Korruptions- und Bestechungs-Delikten.

 

Das ist nicht etwa ein Luxus nur für wirklich grossen Unternehmen, sondern es ist was gemäss Art. 102 StGB (Strafbarkeit der Unternehmung) von jedem Unternehmen und jeder Institution erwartet wird.

Weitere Informationen finden Sie unter „Verhinderung von Bestechung und Korruption“ auf „Compliance“.

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